Haus überschreiben
Gefragt am 22.01.201019:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4262
hallo meine frau soll das haus der haus der großeltern bekommen die mutter meiner frau also die eigene tochter soll nicht vom haus bekommen und ist aber auch mit der sache einverstanden wie kann man das haus günstig und sicher an mich und meine frau schreiben. voraussetzung ist das das haus auch nach dem tod der großeltern nicht an die mutter geht bzw irgendein pflichtteil oder so.
19:59 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann z.B. die Schenkung unter einer Auflage nach § 525 BGB erfolgen. Die Auflage kann dahin gehen, dass die Tochter nichts bekommen soll.
Es kann aber auch die Tochter eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Dann kann sie später keine Ansprüche an das Haus geltend machen.
Ansonsten muss das Haus auch nicht verschenkt werden, sonder es kann für Sie ein Wohnrecht oder Niessbrauch eingeräumt werden ...
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