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Genügt eine geglaubigte Vollmacht
Gefragt am 24.05.201815:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2640
Vollmacht/ Erbschein: Meine Frau ist vor kurzem verstorben. Meine Tochter hat eine Vollmachtsurkunde für alle Rechtsgeschäfte die durch die Stadt Wuppertal beglaubigt wurde. Braucht meine Tochter noch einen Erbschein oder reicht diese Vollmacht MfG ahlhaus
Fragesteller
Gefragt am 24.05.2018
15:04 Uhr
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Beantwortet am 24.05.2018 15:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2640
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es kommt darauf an, aus was das Erbe besteht und wie das Erbe geregelt ist ...
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