Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Gehört betriebliches Sterbegeld zum Erbe?

Gefragt am 10.10.2013
11:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5887

 

Der Vater meiner Frau ist in Dessau (Sachsen-Anhalt) verstorben. Wir leben in Bayern und sind nun vom Ordnungsamt Dessau beauftragt worden, die Beerdingung auszuführen und zu bezahlen. Das Erbe möchten und werden wir komplett ausschlagen, da wir nicht wissen, was uns erwartet. Der Arbeitgeber vom Verstorbenen (Stadtpflege Dessau) würde ein Sterbegeld bezahlen. Dürfen wir dieses Sterbegeld annehmen und für die Bestattungskosten verwenden oder gehört dieses Sterbegeld des Arbeitgebers zum Erbe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.10.2013
11:55 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 10.10.2013
12:11 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.10.2013 12:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5887

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst möchte ich Ihnen und Ihrer Frau mein Beileid aussprechen.

Zu Ihrer Frage: Das Sterbegeld gehört grundsätzlich nicht zur Erbmasse, so dass eine Ausschlagung der Erbschaft hierauf keine Auswirkung hat. Denn als Bezugsberechtigter des Sterbegeldes ist vertraglich in der Regel nicht der Verstorbene bestimmt, sondern eine andere Person (z ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung