Gehört betriebliches Sterbegeld zum Erbe?
Gefragt am 10.10.201311:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6067
Der Vater meiner Frau ist in Dessau (Sachsen-Anhalt) verstorben. Wir leben in Bayern und sind nun vom Ordnungsamt Dessau beauftragt worden, die Beerdingung auszuführen und zu bezahlen. Das Erbe möchten und werden wir komplett ausschlagen, da wir nicht wissen, was uns erwartet. Der Arbeitgeber vom Verstorbenen (Stadtpflege Dessau) würde ein Sterbegeld bezahlen. Dürfen wir dieses Sterbegeld annehmen und für die Bestattungskosten verwenden oder gehört dieses Sterbegeld des Arbeitgebers zum Erbe?
11:55 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst möchte ich Ihnen und Ihrer Frau mein Beileid aussprechen.
Zu Ihrer Frage: Das Sterbegeld gehört grundsätzlich nicht zur Erbmasse, so dass eine Ausschlagung der Erbschaft hierauf keine Auswirkung hat. Denn als Bezugsberechtigter des Sterbegeldes ist vertraglich in der Regel nicht der Verstorbene bestimmt, sondern eine andere Person (z ...
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