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Folge einer Schenkung

Gefragt am 27.07.2016
22:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2559

 

A und B sind die Eltern von D, E und F.

D und E haben im Jahre 2006 jeweils eine Schenkung durch A und B in Höhe von 140.000 Euro erhalten, F eine Schenkung in Höhe vn 120.000 Euro.
F sollte die restlichen 20.000 Euro im Jahre 2009 erhalten, hat aber das Geld bis auf weiteres A und B geliehen.
Im Jahr 2016 zahlen A und B die 20.000 Euro an F zurück.
Nehmen wir mal an, die Schenkung der restlichen 20.000 Euro hat erst im Jahr 2016 stattgefunden (kein Darlehen vorher) und A und B sterben innerhalb von wenigen Jahren (unter 10 Jahre): Muss F dann einen Teil der 20.000 Euro an D und E abdrücken? (Pflichtteilsergänzungsanspruch?)
D, E und F sind durch A und B als gleichberechtigte Erben eingesetzt, sobald A und B beide verstorben sind.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.07.2016
22:45 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 27.07.2016
23:10 Uhr

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Beantwortet am 27.07.2016 23:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2559

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

das hängt davon ab, welches Vermögen A und B außer dem verschenkten Geld noch haben. Zunächst wird das, was beim Tod von A und B denen noch gehört hat (tatsächlicher Nachlass), durch 3 geteilt. Das Ergebnis ist dann das, was D, E und F jeweils tatsächlich erben.
Von den 20 ...



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