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Erbrecht/Insolvenz

Gefragt am 12.07.2010
10:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3763

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Anwort auf meine Frage. Möchte nun noch folgendes wissen: Würde also mein Erbe sowie den Pflichtteil ausschlagen wollen. Meine Tochter, die als nächste infrage käme, lebt von Harz IV mit einer stundenweisen Anstellung an einer Schule als pädagogische Mitarbeiterin. Hier darf sie jedoch nur den ihr zustehenden Anteil behalten. Sie hat selbst eine 6-jährige Tochter für die der Kindsvater aber auch keinen Unterhalt zahlt, sodass meine Tochter für sie Unterhaltsvorschuss bekommt. Ist es jetzt günstiger für sie, das Erbe ebenfalls auszuschlagen zugunsten ihrer Tochter oder ist es besser, sie selbst tritt das Erbe an meiner Stelle an. Sie muss ja dann von dem Erbe ihren Lebensunterhalte (und Miete)und den ihrer Tochter davon bestreiten. Sie hat allerdings die Zusicherung des Schulamtes, ab dem nächsten Schuljahr mehr Stunden zu arbeiten und somit auch mehr zu verdienen. Wir möchten das genau wissen, damit wir im Nachhinein keine Schwierigkeiten bekommen.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.07.2010
10:57 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 12.07.2010
11:34 Uhr

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Beantwortet am 12.07.2010 11:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3763

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn die 6jährige mit Ihrer Tochter zusammen lebt, dann bilden beide eine Bedarfsgemeinschaft. Dass bedeutet, wenn Ihre Tochter auf das Erbe verzichtet und deren 6jährige Tochter das Erbe annimmt, dann wird das Erbe genauso als Einkommen auf den Hartz IV Anspruch der Bedarfsgemeinschaft (Ihre Tochter und die 6jährige) angerechnet, als wenn Ihre Tochter das Erbe selber annehmen würde ...



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