Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Erbrecht Fuhrmann

Gefragt am 07.01.2010
19:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4104 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grossmutter meiner Frau ist 2001 verstorben. Erben waren
Ihr Vater Hermann und Hans-Jürgen (Bruder des Vaters).
Hermann ist mit seinem Taxiunternehmen Mitte 2008 in
Insolvenz gegangen und Anfang 2009 verstorben.
Die Erben haben allesamt den Nachlass von Hermann ausgeschlagen.

Nun haben wir kürzlich entdeckt (nach dem Tot von Hermann), dass noch ein Konto auf den Namen der Grossmutter existiert.

Jetzt unsere Frage:
Hat meine Frau Nicole ein Anrecht auf die Hälfte des Geldes (andere Hälfte Hans-Jürgen)oder wandert das Geld in
die Insolvenzmasse.

Wie wir erfahren haben, hat die zuständige Bank die Sache an das Amtsgericht weitergeleitet. Bis jetzt haben wir noch keinen Anspruch geltend gemacht....

Vielen Dank im voraus und
mit freundlichen Grüssen


Dirk Fuhrmann

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.01.2010
19:01 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 07.01.2010
19:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.01.2010 19:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4104 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit das Erbe damals ausgeschlagen worden ist, hat kein Erbe einen Anspruch auf die Erbmasse. Auch das Konto fällt darunter.

Hier können aber die nachfolgenden Erben an die Stelle der ursprünglichen Erben treten.

Allerdings können die ursprünglichen Erben die Ausschlagung auch nach nachträglich anfechten, wenn doch noch Vermögenswerte auftreten.

Haben die ursprünglichen Erben die Ausschlagung angefochten und hat dies Erfolg, so fällt das Konto in deren Nachlass und damit zumindest hälftig auch in die Insolvenzmasse ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung