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Erbrecht

Gefragt am 10.05.2011
14:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2002 in eine Familie eingeheiratet. Die Schwiegereltern haben drei Töchter. Tochter 1 + 2 haben bereits jeweils einen Bauplatz in gleicher Größe im Grundstück erhalten und haben ein Haus darauf gebaut. Die jüngste Tochter bewohnt mit mir das ehemalige Elternhaus. Die Eltern wohnen in einem neuen Haus gegenüber. D. h. 4 Häuser in einem Familienbauplatz. Das ehemalige Elternhaus ist im EG vom Besitzer, den Schwiegereltern, vermietet.
Wir haben 2003-2005 für € 100.000,-- nachweislich das DG + den 1 Stock umgebaut. Es gibt eine Verfügung wenn wir ausziehen, können wir das DG vermieten. Vom 1 Stock ist nicht die Rede. Wie stellt sich nachfolgende Situation dar?
- Wenn wir ausziehen - Können uns die Schwiegereltern das vermieten der Einheit (1Stock + DG) verwehren? Wenn ja, was ist mit meiner Investition und die geleistete arbeit?
- Was muss getan werden um dies für uns in trockenen Tüchern zu gestalten?
- Sollten die Eltern meiner Frau das von uns derzeit bewohnte Haus vermacht werden - und das jetzige Elternhaus auf gesetzlicher Natur - werden die beiden Baupläte zur Anrechnung als Schenkung oder verzinstes Voraberbe herangezogen werden?
- Wie stellt sich der Plichtteil meiner Frau dar?

Für Ihre Bemühungen vorab vielen Dank.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.05.2011
14:27 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.05.2011
14:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.05.2011 14:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie stellen für 25 Euro Einsatz eine ganze Menge schwieriger Fragen. Leider ist der Einsatz absolut nicht gerechtfertigt, sodass ich jeweils nur ganz kurz auf die Fragen eingehe. Hier ist eine ausführlichere Beratung erforderlich. Dazu sollten Sie aber einen Anwalt direkt beauftragen.

Können uns die Schwiegereltern das vermieten der Einheit (1Stock + DG) verwehren? Wenn ja, was ist mit meiner Investition und die geleistete arbeit?

- Das Elternhaus gehört nach wie vor den Eltern nehme ich an. Dann können diese als Eigentümer natürlich untersagen, dass Sie den 1 ...



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