Erbmasse
Gefragt am 11.07.201212:57 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4113
Mein Freund und ich wollen heiraten. Er hat eine uneheliche Tochter. Ich habe mir vor unserer Beziehung ein Haus gekauft und stehe alleinig im Grundbuch, komme bisher auch alleinig für die Zahlung des Kredites auf. Wir wollen eigentlich keinen Ehevertrag und somit eine Zugewinngemeinschaft bilden. Muss ich damit rechnen, dass wenn mein Mann stirbt seine Tochter 25% von meinem Haus erbt und ich sie demnach auszahlen muss? Wenn ja, werden ihr auch die Schulden mit angerechnet? Wenn nein, das Haus wird in ca. 15 Jahren abbezahlt sein, ändert sich dann die Lage dahingehend, dass das Haus dann zur Erbmasse gehört? Wie verhält es sich mit Gütern, welche er vor der Ehe mit ins Haus gebracht bzw. angeschafft hat? Muss ich einen Nachweis bringen (Rechnung von der Küche), was er bzw. ich bezahlt habe um sauber dazu stehen? Wenn er mit den Kredit abbezahlt, hat die Tochter dann Anspruch (ohne Zufügung von ihm im Grundbuch)? Wenn ja auf welchen Anteil der bereits gezahlten Beträge (bis her sind durch Eigenkapital meinerseits 25% bereits bezahlt)? Was passiert wenn er allein oder er und ich zusammen für Umbaumaßnahmen einen weiteren Kredit aufnehmen und abbezahlen bzw. den kompletten Kredit zusammen umschulden lassen, erbt seine Tochter dann etwas vom Haus?
Vielen Dank für die Beantwortung
12:57 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach der gesetzlichen Erbfolge, erbt die Tochter nur von dem, was dem Erblasser gehört. Da Ihnen das Haus gehört und seine Tochter nicht Ihre Tochter ist, kann die Tochter auch nichts vom Haus erben. Das ändert sich auch nicht, dadurch dass das Haus abgezahlt ist. Das Haus ist Ihr Eigentum und gehört deshalb nicht zur Erbmasse Ihres Mannes ...
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