Erbengemeinschaft
Gefragt am 08.01.201510:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2608
zum Erbrecht:
2 Geschwister, wir sind gleichgestellt erbbrechtigt, beide haben Rechtsberater.
Bruder hat eine 2-Zi.Wohnung der Mutter
verkauft . Diese ist verstorben. Er soll den Kaufvertrag in Kopie mir vorgelegt werden.
Eer weigert sich mit Ausreden. mein Rechtsberater windet sich, dass jetzt scharf
anzumahnen. Telefoniert mit dem gegnerischen Anwalt. Ergennis noch nicht
bekannt. Ich bestehe auf der Kopie für korr. Aufteilung.
Das steht mir doch zu, oder? Was kann ich tun, wenn mein Bruder (und evtl. sogar die Rechtsberatung),
sich permenant \\\"drum herum weigert\\\"? Danke für Info zur Stärkung meiner Position.
10:21 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich können Sie Ihren Bruder auf Erteilung der Auskunft und Vorlage des Vertrags verklagen.
Ob Ihnen die Auskunft zusteht, hängt davon ab, wann Ihr Bruder die Wohnung verkauft hat und aus welchem Grund.
Wenn er dies als Stellvertreter der Mutter getan hat und der Käufer den Kaufpreis auf das Konto der Mutter überwiesen hat, steht Ihnen kein Auskunftsanspruch zu ...
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