Erbe ausschlagen
Gefragt am 01.04.201217:56 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8960
Anfang März 2012 verstarb meine Großtante ( seit 1970er Jahre verwitwet )
Direkte Angehörige, wie Kinder oder Enkel, gibt es nicht und als nächste Angehörige wären ihre Nichte ( Cousine meiner Mutter) meine Geschwister und ich.
Großtante bekam 2005 einen Betreuer ( verstarb 2009 ) zugewiesen, der sich für eine Heimunterbringung seit 2006 einsetzte und mit Erfolg einen Antrag auf Sozialhilfe stellte.
Wie sich erst Mitte März 2012 durch den 2.Betreuer herausstellte, existiert eine Sterbegeldversicherung , die als Vermögen bei Antragstellung nicht mit angegeben wurde.
Dementsprechend prüft das Sozialamt zur Zeit eine teilweise Rückerstattung der Sozialhilfe
( mit Recht !!!).
Der 2. Betreuer informierte die Versicherung über den Tod meiner Großtante und gab mich als mutmaßlichen Erben an.
Die Versicherungsleistung würden bei Vorlage des Versicherungsscheines oder eines Erbscheins ca. 4800€ betragen.
Da beides nicht vorliegt, beträgt die Versicherungsleistung = Bestattungskosten ( 3000€ ).
Wert des Nachlasses.: ca. 2250€, den ggf. das Sozialamt teilweise oder ganz einfordert wegen zuviel bezahlter Sozialhilfe.
Schulden hinterläßt meine Großtante zwar nicht, aber einen noch nicht aufgelösten Haushalt, in dem sie bis 2006 wohnte.
Da ich nicht die Kosten für die Haushaltsauflösung übernehmen möchte, möchte ich das Erbe ausschlagen.
Meine Frage: Kann ich die Versicherungsleistung (3000€ ) in Anspruch nehmen um die Bestattungskosten zu bezahlen , OHNE das Erbe anzunehmen, oder habe ich durch mein Verhalten , wie Bestatter beauftragen, Zimmer im Pflegeheim räumen, Gespräche/Schriftwechsel mit dem Sozialamt das Erbe angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
17:56 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Sterbegeld aus der Versicherung gehört nicht zur Erbmasse, so dass eine Ausschlagung der Erbschaft hierauf keine Auswirkung hat. Bei der Versicherung Ihrer Großtante handelt es sich um einen "Vertrag zugunsten Dritter". Das Sterbegeld erhält mit Zeitpunkt des Todes Ihrer Großtante derjenige, der im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist, ohne dass es in die Erbmasse einfließen kann. Der Bezugsberechtigte kann das Sterbegeld dann so verwenden, wie es in der Versicherungspolice vorgesehen ist. Bleibt ein Betrag übrig, der nicht mehr benötigt wird, so darf der Bezugsberechtigte diesen behalten, soweit der Versicherungsvertrag, den Ihre Großtante abgeschlossen hat, für diesen Fall keine andere Regelung trifft (z ...
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