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Erbausschlagung bei Erbengemeinschaft

Gefragt am 20.12.2010
20:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5729 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage zum Erbrecht:

Meine Grosstante ist vor kurzem verstorben und hinterlässt ein Erbe. In ihrem Testament hat sie meine Mutter (also ihre Nichte) und meine Tante (auch ihre Nichte) als Alleinerben benannt. Weitere Erben existieren nicht. Meine Mutter befindet sich in einer Privatinsolvenz und überlegt das Erbe auszuschlagen. Was passiert dann mit ihrem Erbteil ? Geht es an uns Kinder über oder an meine Tante ?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.12.2010
20:11 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 20.12.2010
21:37 Uhr

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Beantwortet am 20.12.2010 21:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5729 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach § 1953 II BGB bewirkt eine Ausschlagung des Erbes, dass die Erbschaft demjenigen anfällt, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.
Ihre Mutter würde im Falle einer Ausschlagung somit erbrechtlich als beim Erbfall nicht lebend betrachtet ...



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