Erbausschlagung bei Erbengemeinschaft
Gefragt am 20.12.201020:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5899 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage zum Erbrecht:
Meine Grosstante ist vor kurzem verstorben und hinterlässt ein Erbe. In ihrem Testament hat sie meine Mutter (also ihre Nichte) und meine Tante (auch ihre Nichte) als Alleinerben benannt. Weitere Erben existieren nicht. Meine Mutter befindet sich in einer Privatinsolvenz und überlegt das Erbe auszuschlagen. Was passiert dann mit ihrem Erbteil ? Geht es an uns Kinder über oder an meine Tante ?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
20:11 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach § 1953 II BGB bewirkt eine Ausschlagung des Erbes, dass die Erbschaft demjenigen anfällt, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.
Ihre Mutter würde im Falle einer Ausschlagung somit erbrechtlich als beim Erbfall nicht lebend betrachtet ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 39 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht" Jetzt eigene Frage stellen!