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Eigentum eines Hauses nach Ehe

Gefragt am 06.11.2009
15:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4833 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren bin seit kurzem Verheiratet und bin Eigentümer eines Hauses.Frage: erbt meine Frau das Haus auch wenn sie nicht mit im Grundbuch steht und kann Sie entscheiden was mit dem Haus passiert wenn ich durch Krankheit keine Entscheidungen mehr treffen kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.11.2009
15:46 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 06.11.2009
16:02 Uhr

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Beantwortet am 06.11.2009 16:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4833 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Wenn Sie kein Testament erstellen, gilt die gesetzliche Erbfolge, damit folgendes:

Wenn Sie sterben steht Ihrer Frau das gesetzliche Erbrecht nach § 1931 BGB i. H. v. 1/4 des Nachlasses zzgl. eines weiteren 1/4 nach § 1371 Abs. 1 BGB zu, dies aber nur dann, wenn Sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht notariell aufgehoben haben. Damit erbt Ihre Ehefrau im Falle Ihres Ablebens jedenfalls 1/4. Wenn Sie die Zugewinngemeinschaft nicht aufgehoben haben die Hälft Ihres Nachlasses ...



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