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6 Wochen Frist zur Ausschlagung des Erbes verpasst. Bin überschuldet und plane zukünftiges Insolvenzverfahren.

Gefragt am 07.06.2022
15:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 809

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7. April 2022 ist meine Mutter verstorben.

Ich (Harz 4 Empfänger) bin überschuldet und habe ein P-Konto. Außerdem liegen bereits gerichtliche Pfändungsforderungen gegen dieses Konto vor.

Die Schulden betragen ca. 100 Tausend Euro. Und ich hoffe in einem Vergleich, mit den 10 Gläubigern, mit einer Einmalzahlung von 10-30 % aus der Sache heraus zu kommen.

Die Alternativen sind das private Insolvenzverfahren oder sogar die Auswanderung ins Ausland (Schweiz oder Kanada).

Mein Hauptanliegen ist das Folgende:

Ich soll etwas über 100 Tausend Euro erben. Selbstredend möchte ich davon so viel wie möglich behalten und nicht an meine Gläubiger abtreten müssen. Die Miterben (Vater und Schwester) würden mir meinen Anteil, nach einem Vergleich oder Insolvenzverfahren, zu kommen lassen.

Im Falle einer Erbschaft gilt die 6-Wochen-Frist innerhalb derer ein Erbe ausgeschlagen werden kann. Andernfalls gilt es als angenommen.

Von dieser Frist habe ich erst vor ein paar Tagen Kenntnis erlangt. Mein Anwalt ist noch eine Woche im Urlaub und nicht erreichbar! Auch sein Büro kann mir keine qualifizierte Antwort bezüglich meines Versäumens der Frist geben.
Ich bin in Panik.

Eine Erbschaft, zum jetzigen Zeitpunkt, wäre im Prinzip ein Totalverlust von 100 Tausend Euro.

Gilt die Unkenntnis der 6 wöchigen Frist als ausreichender Grund zur Anfechtung ?

Wie gehe ich am besten vor um das Erbe auszuschlagen. Und ist das überhaupt noch möglich ?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2022
15:35 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 08.06.2022
06:54 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.06.2022 06:54 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 809

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie seit mehr als 6 Wochen vom Tod Ihrer Mutter wissen, ist der Versuch Ihre Gläubiger zu betrügen gescheitert.
Auch ohne Fristversäumnis würde gelten, wenn Sie ausschlagen, steht das Geld nicht Ihnen sondern den anderen Erben (Vater und Schwester) zu. Es gibt dann nicht "ihren" Anteil, der Ihnen nach einem Vergleich oder Insolvenzverfahren zukommen lassen werden kann.

Sollte es zwischen Ihnen auf der einen Seite und Ihrem Vater und Ihrer Schwester auf der anderen Seite eine, wie auch immer geartete Vereinbarung geben, wonach Sie eine Forderung über 100.000 Euro gegen diese haben, dann währen Sie verpflichtet, den Insolvenzverwalter über die Forderung zu informieren, die Sie gegen Ihren Vater und Ihre Schwester haben ...



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