Online Spiel/Einnahmen /Recht
Gefragt am 21.10.201013:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4091
Hallo Sehr geehrter Anwalt,
bekomme ich Probleme wenn ich,
eine Hompepage eröffne auf der eine sogenannte 7 Tage Battle stattfindet. Auf der Page wird es ein Online Game (ich kaufe das + Rechte) geben was jeweils 7 Tage läuft.
Jeder Teilnehmer/Spieler hat die Möglichkeit sich anzumelden und mit einem Einsatz von 0,50cent eine Highscore zu erzielen. Es handelt sich um ein reines Geschicklichkeitsspiel.
Von den 0,50cent gehen 0,25 in den Preispool 0,20 an mich und 0,05cent gehen an einen guten zweck.
Das ist das grundprinzip.
draf ich wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind (gewerbe firma gegründet usw.) das so betreiben und auch Geldpreis auszahlen oder vielleicht nur Sachpreise?
Muss ich zu einem Notar oder TÜV?
Wäre sehr nett wenn Sie mir dazu etwas genaueres sagen könnten.
Danke und Beste Grüße
13:09 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Datenschutzrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
es besteht die Gefahr, dass die Behörden das Spiel nicht als Geschicklichkeitsspiel sondern als Glücksspiel ansehen. Deshalb sollten Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum Betreiben des Glücksspiels beantragen ...
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