Datenschutz IT Unternehmen
Gefragt am 07.10.200915:42 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4332
Einer unserer Kunden verlangt, dass wir ihm schriftlich bestätigen, dass alle in unserer Anwendung (wir sind ein IT-Unternehmen und entwickeln Software) verwalteten Daten gemaess den in Deutschland geltenden Richtlinien behandelt, bzw. verwaltet werden.
Hierzu meine Frage: Welche Richtlinien sind lt. Datenschutzgesetz für uns relevant bei der Entwicklung der Software. Welche Gesetztesbestimmungen muss ich berücksichtigen?
MfG
B. Casier
15:42 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Datenschutzrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
in Abhängigkeit davon, mit welcher Art von Softwareleistung Sie befasst sind, ist die Bedeutung des Datenschutzes mehr oder weniger relevant.
Gegenstand des Datenschutzes ist der Schutz des Einzelnen vor Missbrauch seiner personenbezogenen Daten, § 1 BDSG. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG.
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
Das Regelungen des BDSG gelten für Sie als nicht öffentliches Unternehmen, wenn Sie
1. Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben
oder
2. Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben,
es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Wäre in Ihrem Falle wohl auszuschließen) ...
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