Vorsteuer auf Rechnungen aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien
August 17, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Rechnung aus Luxembourg zu verbuchen; Inhalt: Herunterladen auf PC eines Sicherheitssytems (Kaspersky Internet Security)
Berechnet wird: netto 34,74€ zzgl. 15% USt 5,21€ brutto 39,95€. Muß hier eine ZM abgegeben werden?
Wie ist hier nach SKR 03 zu buchen?
Weiterhin habe ich Tankquittungen aus Luxembourg, Österreich, Schweiz und Italien zu buchen. Wie ist hier nach SKR 03 zu buchen? Kann die Vorsteuer gebucht und angemeldet werden, muß eine ZM abgegeben werden?
Dankeschön und MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Eine ZM ist nur für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen abzugeben, die Sie als Leistender erbracht haben. Für Leistungen, die Sie empfangen haben, braucht keine ZM abgegeben werden.
Die Ihnen in Rechnung gestellte ausländische USt kann nicht als Vorsteuer beim deutschen Finanzamt in Abzug gebracht werden.
Sie buchen diese Rechnungen mit dem Bruttobetrag als Betriebsausgaben (4806 "Wartungskosten Hard- und Software; 4530 "lfd. Kfz-Kosten").
Um die ausländische Vorsteuer zurück zu bekommen, müsste ein Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis gestellt werden. Allerdings muss für die Erstattung eine bestimmte Höhe an Vorsteuerbeträgen erreicht werden, die je nach Land unterschiedlich sein kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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