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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Welche steuerlichen Konsequenzen hat es, wenn ich meine Immobilie teilweise selbst nutze und teilweise vermiete?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Artur Niemeyer und bin Besitzer einer Immobilie, die ich teilweise selbst nutze und teilweise vermiete. Momentan wohne ich in einem Teil des Hauses selbst, während ich den anderen Teil vermietet habe. Nun mache ich mir Gedanken über die steuerlichen Konsequenzen dieser Konstellation und frage mich, ob ich möglicherweise steuerlich benachteiligt bin.

Meine Ausgangssituation ist also folgende: Ich nutze einen Teil meiner Immobilie selbst und vermiete einen anderen Teil. Dabei erziele ich Einnahmen aus der Vermietung, die ich versteuern muss. Gleichzeitig fallen jedoch auch Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie an, die ich steuerlich geltend machen möchte.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise durch die Kombination von Eigennutzung und Vermietung steuerliche Nachteile habe. Ich frage mich, ob ich die Mieteinnahmen und die damit verbundenen Kosten korrekt in meiner Steuererklärung angebe und wie ich eventuelle steuerliche Fallstricke vermeiden kann.

Könnten Sie mir bitte erklären, welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn ich meine Immobilie teilweise selbst nutze und teilweise vermiete? Gibt es besondere Regelungen oder Freibeträge, die ich in diesem Zusammenhang beachten muss? Wie kann ich sicherstellen, dass ich steuerlich optimal von meiner Immobilie profitiere?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Artur Niemeyer

Lucas Krebs

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Konsequenzen Ihrer Immobiliensituation, in der Sie einen Teil Ihrer Immobilie selbst nutzen und einen anderen Teil vermieten. Diese Konstellation kann in der Tat zu spezifischen steuerlichen Fragen führen, die es zu beachten gilt.

Zunächst einmal ist es wichtig, die Unterscheidung zwischen der Vermietung und der Eigennutzung Ihrer Immobilie zu verstehen. Die Mieteinnahmen, die Sie durch die Vermietung erzielen, sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Gleichzeitig können Sie jedoch auch die Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung der vermieteten Immobilie als Werbungskosten geltend machen, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Wenn Sie einen Teil Ihrer Immobilie selbst nutzen, können Sie die so genannten "Eigennutzungskosten" nicht steuerlich absetzen. Dies sind beispielsweise die Kosten für Ihren eigenen Wohnbedarf, wie beispielsweise Strom, Wasser, Heizung oder Reparaturen, die ausschließlich Ihrer eigenen Nutzung dienen. Nur die Kosten, die unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen, können steuerlich abgesetzt werden.

Es gibt jedoch auch bestimmte Regelungen und Freibeträge, die Sie in Ihrer Situation beachten sollten. Zum Beispiel können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen so genannten "Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten" erzielen, der steuerfrei bleibt. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, der für Vermieter gilt und dazu dient, die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Um sicherzustellen, dass Sie steuerlich optimal von Ihrer Immobilie profitieren, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Kosten und Einnahmen sorgfältig zu dokumentieren und genau in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Falls Sie unsicher sind, welche Kosten absetzbar sind und welche nicht, können Sie sich gerne an einen Steuerberater wenden, der Ihnen dabei helfen kann, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Krebs

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lucas Krebs