Kann ich als Vermieter die Kosten für Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen?
Januar 11, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Lucas Krebs
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Felix Widmann und vermiete seit einigen Jahren eine Wohnung in München. In der letzten Zeit sind einige Renovierungsarbeiten in der Wohnung angefallen, darunter die Erneuerung der Badezimmerfliesen, das Streichen der Wände und der Austausch des Fußbodenbelags. Diese Renovierungsarbeiten haben mich eine beträchtliche Summe gekostet und nun frage ich mich, ob ich diese Kosten steuerlich absetzen kann.
Ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende des Jahres auf den Kosten sitzen bleibe und keine Möglichkeit habe, diese steuerlich geltend zu machen. Da ich als Vermieterin nicht nur die Einnahmen aus der Vermietung versteuern muss, sondern auch die Ausgaben berücksichtigen sollte, bin ich unsicher, ob und in welcher Höhe ich die Renovierungskosten absetzen kann.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, unter welchen Bedingungen ich die Renovierungskosten steuerlich absetzen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, damit die Kosten anerkannt werden? Und wie genau kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung angeben, um sicherzustellen, dass sie berücksichtigt werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Widmann
Sehr geehrter Herr Widmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten bei Vermietung einer Wohnung. Als Steuerberater für Vermietung und Verpachtung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle Informationen dazu geben.
Grundsätzlich sind Renovierungs- und Instandhaltungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten, die für die Erneuerung der Badezimmerfliesen, das Streichen der Wände und den Austausch des Fußbodenbelags angefallen sind, in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dies gilt jedoch nur, wenn die Renovierungsarbeiten tatsächlich zur Instandhaltung und Werterhaltung der Immobilie dienen.
Um die Renovierungskosten steuerlich abzusetzen, müssen Sie die Rechnungen und Belege für die Arbeiten sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist wichtig, dass die Kosten klar und eindeutig den Renovierungsarbeiten zugeordnet werden können. Zudem sollten die Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt worden sein, um sicherzustellen, dass sie den steuerlichen Anforderungen entsprechen.
Bei der Angabe der Renovierungskosten in Ihrer Steuererklärung sollten Sie diese unter den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen. Sie können die Kosten entweder im Jahr der Zahlung in voller Höhe absetzen oder über mehrere Jahre verteilt als anschaffungsnahe Herstellungskosten geltend machen. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass die Kosten angemessen und nachvollziehbar sind.
Zusammenfassend können Sie die Renovierungskosten für Ihre vermietete Wohnung steuerlich absetzen, wenn sie zur Instandhaltung und Werterhaltung der Immobilie dienen und nachweisbar sind. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der genauen Abrechnung der Kosten benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Krebs
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?