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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Wie kann ich meine Steuern bei einem Leerstand meiner Immobilie reduzieren?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Erwin Ehlert und besitze eine vermietete Immobilie. Leider steht diese seit einiger Zeit leer und ich mache mir Sorgen über die Steuerlast, die durch den Leerstand entsteht. Ich habe gehört, dass es Möglichkeiten gibt, die Steuern in solchen Fällen zu reduzieren, bin mir aber unsicher, wie ich das am besten anstellen kann.

Zur Ausgangssituation: Meine Immobilie steht seit drei Monaten leer, da der letzte Mieter ausgezogen ist und sich noch kein neuer Mieter gefunden hat. Dadurch entstehen mir monatliche Kosten, die ich momentan alleine stemmen muss. Dies belastet mich finanziell und ich möchte gerne wissen, ob es steuerliche Maßnahmen gibt, um diese Belastung zu reduzieren.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich aufgrund des Leerstands hohe Steuern zahlen muss, obwohl ich bereits Verluste durch die fehlende Mieteinnahme habe. Ich möchte gerne erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, um meine Steuerlast zu verringern und wie ich diese am besten umsetzen kann.

Meine konkrete Frage lautet daher: Wie kann ich meine Steuern bei einem Leerstand meiner Immobilie reduzieren? Gibt es spezielle steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder andere Maßnahmen, die ich ergreifen kann, um die finanzielle Belastung durch den Leerstand zu minimieren?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre hilfreichen Tipps und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Ehlert

Lucas Krebs



Lieber Erwin Ehlert,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberater im Bereich Vermietung/Verpachtung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen über die steuerliche Belastung machen, die durch den Leerstand Ihrer Immobilie entsteht. In solchen Fällen gibt es tatsächlich Möglichkeiten, um Ihre Steuern zu reduzieren und die finanzielle Belastung zu minimieren.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Kosten, die durch den Leerstand entstehen, steuerlich geltend machen können. Dazu zählen unter anderem die laufenden Betriebskosten für die Immobilie, wie beispielsweise Grundsteuern, Versicherungen, Reparatur- und Instandhaltungskosten. Diese Kosten mindern Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage und können somit Ihre Steuern reduzieren.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Abschreibung für die Immobilie vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die lineare Abschreibung des Gebäudes über einen Zeitraum von 50 Jahren. Durch diese Abschreibung können Sie jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgaben geltend machen und somit Ihre Steuerlast verringern.

Wenn Ihre Immobilie länger als ein Jahr leersteht, können Sie außerdem eine sog. "Übergangsfrist" in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie die Kosten für die Immobilie weiterhin als Betriebsausgaben absetzen, auch wenn keine Mieteinnahmen erzielt werden. Diese Maßnahme dient dazu, Vermietern in schwierigen Phasen finanzielle Unterstützung zu bieten.

Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die konkreten steuerlichen Möglichkeiten für Ihren individuellen Fall zu besprechen und umzusetzen. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Daten und Unterlagen zusammenzustellen und die bestmögliche steuerliche Strategie für Sie zu entwickeln.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lucas Krebs
Steuerberater im Bereich Vermietung/Verpachtung

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