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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten, wenn ich meine Immobilie gewerblich nutze und teilweise vermiete?

Sehr geehrter Steuerberater für Vermietung / Verpachtung,

ich bin Marie Jensen und besitze eine Immobilie, die ich gewerblich nutze und teilweise vermiete. In der Vergangenheit habe ich die Immobilie hauptsächlich für meine eigenen geschäftlichen Zwecke genutzt, aber in letzter Zeit vermiete ich auch einen Teil der Räumlichkeiten an andere Unternehmen. Nun stehe ich vor der Frage, welche steuerlichen Aspekte ich beachten muss, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Meine Ausgangssituation ist also, dass ich eine Immobilie besitze, die sowohl gewerblich von mir selbst genutzt wird als auch teilweise vermietet ist. Ich bin mir unsicher, wie ich die Einnahmen aus der Vermietung korrekt versteuern muss und ob ich besondere Regelungen beachten muss, da es sich um eine gemischt genutzte Immobilie handelt.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich möglicherweise steuerliche Fehler mache und dadurch Nachzahlungen oder Strafen vom Finanzamt erhalten könnte. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich alle relevanten Steuergesetze einhalte und meine Steuerlast so gering wie möglich halte.

Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten, wenn ich meine Immobilie gewerblich nutze und teilweise vermiete? Gibt es besondere Regelungen oder Steuererleichterungen, die ich in Anspruch nehmen kann? Wie kann ich sicherstellen, dass ich keine steuerlichen Fehler mache und meine Steuerlast optimiere?

Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marie Jensen

Lucas Krebs

Sehr geehrte Frau Jensen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Aspekte bei der gewerblichen Nutzung und teilweisen Vermietung Ihrer Immobilie. Als Steuerberater für Vermietung/Verpachtung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die relevanten Punkte erläutern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu versteuern sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gewerbliche oder private Vermietung handelt. Da Sie jedoch angeben, dass die Immobilie auch gewerblich von Ihnen genutzt wird, handelt es sich um eine gemischt genutzte Immobilie. In diesem Fall müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben entsprechend aufteilen und sowohl die gewerbliche Nutzung als auch die Vermietung steuerlich berücksichtigen.

Für die Vermietung eines Teils der Immobilie können Sie die Werbungskosten wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen und Finanzierungskosten geltend machen, um Ihre Einnahmen zu mindern. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Unterlagen sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die getätigten Ausgaben tatsächlich angefallen sind.

Des Weiteren gibt es bestimmte Regelungen und Steuererleichterungen, die Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise Sonderabschreibungen oder die degressive Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) für vermietete Objekte in Anspruch genommen werden. Auch können Sie unter Umständen die Umsatzsteuer für die Vermietung in Rechnung stellen, wenn Sie die Vorsteuer geltend machen können.

Um sicherzustellen, dass Sie keine steuerlichen Fehler machen und Ihre Steuerlast optimieren, empfehle ich Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich auf Vermietung und Verpachtung spezialisiert hat. Ein Experte kann Ihnen individuell beratend zur Seite stehen, Ihre steuerliche Situation analysieren und Ihnen dabei helfen, alle relevanten Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Krebs, Steuerberater

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lucas Krebs