Vermietung an GbR
April 8, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige ein Zweifamilienhaus, das sich in meinem Alleineigentum befindet, an eine GbR zu vermieten. Die GbR wird aus drei Personen (meinem Papa, meinem Bruder und mir zu je 1/3) bestehen. Die GbR vermietet die Wohnungen anschließend als Ferien- und Monteurwohnungen in der kurzfristigen Vermietung (Mietdauer max. 1-2 Monate am Stück).
- Wie gestaltet sich diese Konstellation steuerlich bzw. ist das steuerrechtlich überhaupt erlaubt und wird vom Finanzamt anerkannt?
- Ich selbst habe durch die Mietzahlungen der GbR an mich ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wie ist das bei der GbR? Hat die GbR dann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit? Der jährliche Umsatz der GbR wird voraussichtlich 12,0 - 15,0 TEUR nicht übersteigen. (Geplant ist: feste Mietzahlung durch die GbR an mich: 10,0 TEUR jährlich)
Für Ihre Mühe im Voraus besten Dank!
Guten Tag,
grundsätzlich ist es so, dass Sie im Rahmen der GbR eine Feststellungserklärung abgeben müssen. Zunächst wird auf Ebene der GbR das steuerliche Ergebnis ermittelt. Dabei mindert die Miete an Sie das Ergebnis aus der Vermietung. Bei Ihnen wird dann eine Sondereinnahme erfasst (und ggfs. Sonderwerbungskoste wie zB Abschreibung), so dass Ihr Ergebnis am Anteil der GbR entsprechend höher ausfällt. Die GbR hat ebenso wie Sie dann Einkünfte aus Vermietung (bzw alle drei Gesellschafter). Gewerbliche Einkünfte liegen nicht vor. Umsatzsteuerlich liegen Sie bei dem Umsatz noch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von max. 22.000€, sodass Sie auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten könnten. Es wäre aber auch ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung möglich. Dann müsste die GbR auf die Mieteinnahmen Umsatzsteuer abführen, könnte sich aber auch gezahlte Umsatzsteuer aus bezogenen Leistungen anrechnen lassen.
Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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