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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Strafanzeige wegen hinterzogen Steuer

Guten Abend
Ich hab ein riesengroßes Problem
Ich schildere meine Situation
Ich habe eine Wohnung mit einer Mieteinnahme
Und ich habe ein Haus mit zwei Mieteinnahmen
einmal Erdgeschoss und einmal erster Stock
Irgendwie aus Dummheit oder was auch immer hab ich die
Mieteinnahmen nicht im Finanzamt gemeldet
Ich hab die Steuerklärung immer selber gemacht
Bin leider nicht so extrem steuerlich tief im Thema
Jetzt habe ich im März angefangen eine Wohnung beim
Finanzamt nach zu melden
Daraufhin kam auch ein Schreiben mit den Unterlagen die noch erwünscht sind
Hab die Unterlagen hin geschickt und dann kam ein Steuerbescheid mit dem Betrag
Den ich bezahlen muss
Anschließend kam von einem anderen Finanzamt aus einer größeren Stadt einschreiben
Dass dies als Selbstanzeige gewertet wird
Und ich unter Verdacht steht Steuern hinter zogen zu haben
Weil ich so lange gebraucht habe
Die Wohnung nach zu melden
Daraufhin habe ich beim Finanzamt das Schreiben in Kempten im Allgäu angerufen
Und nachgefragt warum ich dieses Schreiben bekommen habe
Weil ich nicht wusste dass wenn ich eine Wohnung nachreichen dies
Selbstanzeige gewertet wird
Der Herr am Telefon hat mich ausführlich beraten und gesagt
Wenn nichts weiteres mehr versteckt wurde dass ich ohne Strafe
Rauskomme
Jetzt ist natürlich das Problem was ich leider nicht wusste dass ich am Anfang
Gleich alles melden hätte müssen um straffrei rauszukommen
Nun fehlt noch das Haus mit den beiden Mieteinnahmen
Was ich dem Finanzamt noch nicht gemeldet habe
Mir geht es dabei nicht gut
Ich wollte nichts falsch machen
Mein Hintergrund an der Situation War
Dass ich erst mal das erste Objekt anmelden
Und ein halbes ja später das zweite Objekt
Um finanziell nicht alles auf einmal bezahlen zu müssen
Aber anscheinend war das falsch und hab mich jetzt strafbar gemacht
Können Sie mir bitte helfen was ich jetzt tun kann
Danke im Voraus

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich vor dem Hintergrund des gebotenen Honorars, von dem die Hälfte an mich als Berater geht, den Rat erteilen, dass Sie sich hier auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen sollten. Der Anwalt sollte auf Steuerstrafrecht spezialisiert sein, damit er Sie zielführend beratend kann, wie hier weiter vorzugehen ist. Eine häppchenweise Informationspolitik gegenüber dem Finanzamt ist nicht weiter zu empfehlen. Allerdings muss der Anwalt auch prüfen, welche Einkünfte in welcher Höhe und seit wann von Ihnen nicht erklärt wurden. Je nachdem wie hoch die hinterzogene Steuer ist, kann es strafrechtlich von Bewandtnis sein. Es kann aber auch sein, dass die steuerliche Auswirkung so gering ist und Sie keine Strafe erhalten, sondern nur die Steuern zzgl. Zinsen zahlen müssen. Das muss aber der Anwalt für Sie berechnen und klären. In jedem Fall sollten Sie zeitnah handeln und den Termin am besten diese Woche noch vereinbaren.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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