Erhaltungsaufwand und Zuschüsse
Oktober 6, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
letztes Jahr habe ich im von mir vermieteten Haus die Heizungsanlage austauschen lassen und dafür BAFA-Förderung als Zuschuss (in diesem Fall 45% der Kosten) in Anspruch genommen. Die Installation und Rechnungsstellung für die Heizung erfolgte in 2020, der Bewilligungsbescheid der BAFA lag ebenfalls in 2020, die Auszahlung des Zuschusses erfolgte aber erst Anfang 2021. Zur Steuererklärung habe ich hierbei folgende Fragen:
- Trage ich den erhaltenen Zuschuss nun für 2020 oder 2021 ein (ich nehme an Zeile 19 in Anlage V)?
- Wie ist der BAFA-Zuschuss zu berücksichtigen, wenn ich diesen Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre aufteilen will?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.
Der Zuchuss der Bafa ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Das wäre ja bei Ihnen im Jahr 2021.
Bei Verteilung der Kosten gilt folgendes:
Im ersten Jahr machen Sie 1/5 der Kosten geltend. Im 2. Jahr mindern Sie die verbleibenden 80% um den Zuschuss und verteilen den Restbetrag über die 4 Jahre. Wollen Sie die Kosten kürzer verteilen verfahren Sie entsprechend.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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