Sanierungs- bzw Reparaturkosten zur Vorbereitung von Mietobjekt vor Beginn der Vermietung absetzen?
März 30, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo,
ich überlege das Haus meiner verstorbenen Eltern in zwei Teile zu trennen und einen Teil zu vermieten.
Dafür sind Umbaumaßnahmen nötig. Außerdem soll vorher die Heizung erneuert, Bäder sollen saniert werden, außerdem sind Reparaturen an Fenstern und Türen fällig, sowie Renovierungsarbeiten.
Kann ich diese "Vorbereitungsarbeiten" zur Vermietung von der Steuer absetzen, auch wenn das Haus derzeit nicht vermietet ist? Falls ja - geht das auch, wenn die Reparaturen z.B. in diesem Jahr stattfinden und ich erst 2023 oder 2024 nach Abschluss aller Arbeiten vermieten kann?
Vielen Dank.
Mit freundlichemn Grüßen
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen, auch vor dem Hintergrund des gewährten Honorars, folgende Rückmeldung.
Sofern Sie glaubhaft machen können, dass Sie eine Vermietungsabsicht haben, können derartige Kosten grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, auch wenn die Vermietung erst nach Vollendung der Maßnahme erfolgt. Abzugsfähig sind die Kosten grundsätzlich im Jahr der Zahlung. Der Nachweis kann regelmäßig dadurch erbracht werden, wenn es a) zum einen später zu einer tatsächlichen Vermietung kommt oder b) konkrete Vermietungsbemühungen gibt (Annoncen zum gegebenen Zeitpunkt).
Aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs liegen grundsätzlich auch bei höheren Instandhaltungskosten keine anschaffungsnahen Herstellungskosten vor, die zu einer Abschreibung führen würden. Dennoch kann, bei einer Standarderhöhung oder Herstellung der Funktionstüchtigkeit Herstellungsaufwand vorliegen. Das kann z.B. dann gegeben sein, wenn insgesamt Maßnahmen an 3 zentralen Ausstattungsmerkmalen durchgeführt werden (Heizung, Elektro, Sanitär und Fenster). Siehe dazu auch: https://datenbank.nwb.de/Dokument/88567/
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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