Bemusterung bei Neubau - Herstellungskosten oder Instandhaltung?
Oktober 11, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich habe eine neue Wohnung von einem Bauträger gekauft. Die Wohnung soll vermietet werden. Während der Bemusterung der Ausstattung hab ich leicht höherwertige Fliesen, Bodenbeläge etc. gewählt. Mehrkosten etwa 2% des Kaufpreises. Sind diese Mehrkosten zwingend nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten und somit über 2% AfA zu deklarieren oder gibt es andere Gestaltungsmöglichkeiten?
Guten Tag,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.
Da es sich um die ersten Bodenbeläge etc. handelt, sind diese Kosten zwingend als Herstellungskosten zu behandeln. Etwas anderes wäre nur möglich, wenn Sie bereits vorhandene Beläge mitbezahlt und nachträglich ausgetauscht hätten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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