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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Ab welchem Betrag muss ich meine Mieteinnahmen versteuern?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Lucas Bacigalupo und betreibe eine vermietete Immobilie in Frankfurt. In den letzten Jahren habe ich regelmäßige Mieteinnahmen erzielt, die ich bisher nicht versteuert habe. Nun frage ich mich, ab welchem Betrag ich meine Mieteinnahmen versteuern muss und welche steuerlichen Konsequenzen auf mich zukommen könnten.

Aktuell liegt meine monatliche Mieteinnahme bei 1.500 Euro, was mich insgesamt auf eine Jahresmiete von 18.000 Euro bringt. Neben den Mieteinnahmen habe ich keine weiteren Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung. Meine größte Sorge ist es, dass ich möglicherweise steuerliche Pflichten vernachlässigt habe und nun mit Nachzahlungen oder anderen Konsequenzen rechnen muss.

Könnten Sie mir bitte näher erläutern, ab welchem Betrag Mieteinnahmen versteuert werden müssen und welche Steuersätze in meinem Fall anzuwenden wären? Gibt es Möglichkeiten, wie ich meine Mieteinnahmen steueroptimiert verwalten kann, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden? Welche Schritte muss ich nun unternehmen, um meine steuerliche Situation zu klären und gegebenenfalls nachträgliche Steuerzahlungen zu leisten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre hilfreichen Informationen und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Bacigalupo

Johann Lauer

Sehr geehrter Herr Bacigalupo,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung von Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien. Es ist wichtig, sich über seine steuerlichen Pflichten im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Gerne möchte ich Ihnen daher näher erläutern, ab welchem Betrag Mieteinnahmen versteuert werden müssen und welche steuerlichen Konsequenzen auf Sie zukommen könnten.

Grundsätzlich unterliegen Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. In Ihrem Fall, mit einer monatlichen Mieteinnahme von 1.500 Euro und einer Jahresmiete von 18.000 Euro, überschreiten Sie bereits den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro (für das Jahr 2022). Das bedeutet, dass Sie Ihre Mieteinnahmen beim Finanzamt angeben und versteuern müssen.

Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab, der sich nach Ihrem Gesamteinkommen richtet. Da Sie angegeben haben, dass Sie keine weiteren Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung haben, wird Ihre Mieteinnahme zusammen mit anderen Einkünften wie z.B. aus nichtselbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünften besteuert. Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt anzugeben, um eine ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen.

Um Ihre Mieteinnahmen steueroptimiert zu verwalten und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Sie können Werbungskosten geltend machen, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen z.B. Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen und Finanzierungskosten.

Um Ihre steuerliche Situation zu klären und gegebenenfalls nachträgliche Steuerzahlungen zu leisten, rate ich Ihnen dringend, sich an einen Steuerberater zu wenden. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Mieteinnahmen korrekt zu versteuern, mögliche Steuervorteile zu nutzen und eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden. Gemeinsam können Sie eine steueroptimierte Lösung für Ihre Vermietungstätigkeit erarbeiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Lauer

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Johann Lauer