Inventarverkauf bei VuV
April 13, 2016 | 50,00 EUR | beantwortet von Grit Weidauer
Im Rahmen eines Immobilienerwerbes wird Inventar in einer Größenordnung von 10.000 Euro mit erworben.
Die Immobilie wird mit Verzicht auf MWSt-Befreiung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen verpachtet. Das Inventar wird mit 33% p.a. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen. Nach 2 ½ Jahren beträgt der Restbuchwert des Inventars noch 3.334 Euro.
Im Zuge eines Mieterwechsels wird das Inventar entnommen und nach einem 1/4 Jahr für 5.000 Euro verkauft.
Wie ist der Erlös der 5.000 Euro a) umsatzsteuerlich und b) einkommensteuerlich zu behandeln?
Die Frage, die sich zunächst stellt, wurde die Immobilie auch mit Verzicht auf USt-Freiheit erworben? Falls ja, wurde das Inventar steuerbar, steuerpflichtig und nicht steuerfrei erworben und ein Vorsteuerabzug vorgenommen.
Sie schreiben, dass das Inventar mit Mieterwechsel entnommen wurde. Dies ist wohl so zu verstehen, dass eine Privatentnahme des Inventars vorliegt?
Bei der Umsatzsteuer greift § 15 a UStG, d. h. hier ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen im Zeitpunkt der Entnahme.
Bei der Einkommensteuer ist § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG zu berücksichtigen. Da das Inventar für Einkünfte genutzte wurde und die Anschaffung erst 2 1/2 Jahre zurückliegt, ist bei der Veräußerung (hier stellt die Entnahme keinen Tatbestand dar) nach § 23 ein Veräußerungsgeschäft zu erklären.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Um eine genaue Einzelfallprüfung und Berechnung vornehmen zu lassen, sollten Sie sich direkt an einen Steuerberater wenden.
Viele Grüße
Grit Weidauer
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