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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Anlage V

Hallo,
habe 2014 ein Zweifamilienhaus gekauft, welches ich auch selber bewohne. Die Einliegerwohnung ist vermietet.
2015 habe ich geheiratet. Dieses Jahr das erste Mal gemeinsame Veranlagung. Das Haus läuft weiter alleine auf meinen Namen. 2015 haben wir die Heizungsanlage des Hauses erneuert (annähernd komplett BaFa gefördert) sowie die Fenster der Einliegerwohnung austauschen lassen und die gemeinsam genutzte Terrasse gepflastert(Eigenleistung).
Meine Fragen:
Anlage V nur auf meine Person oder mit meiner Frau zusammen angeben bzw.ausfüllen?
Heizungsanlage als Ausgaben auf die Mieteinnahmen anrechenbar, oder wegen der Förderung nicht? Falls nicht, an welcher Stelle die Kosten der Heizungsanlage angeben? Wo dieerhaltene BAFA Förderung in Anlage V angeben?
Austausch Fenster(Material und Arbeitskosten ca.4000 Euro) als Erhaltungsaufwendung ansetzbar?
Materialkosten für Terrasse,bzw.Garten prozentual auf Mietwohnung anrechenbar?
Welche Kosten kann ich pauschal als Vermieter geltend machen?

Vielen Dank


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