Ein Haus mit Gewinn und eins mit Verlust
Oktober 7, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Seit vergangenem Jahr besitze ich zwei Mehrfamilienhäuser, mit dem einen hatte ich mehr Erhaltungsaufwendungen, also solche Aufwendungen welche man im gleichen Jahr absetzen kann, als ich Einkünfte aus diesem Haus hatte, weswegen ein Verlust entstanden ist. Was ist der formal richtige Weg, diesen Verlust jetzt bei meiner Steuerklärung, zu berücksichtigen ? normalerweise fülle ich für jedes der beiden Objekte eine separates Formular "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung " aus, Gibt es ein weiteres Formular um den Verlust auszurechnen und Nachzuweisen oder macht man das formlos, oder berücksichtigt das Finanzamt das von ganz alleine, wenn ein gut sichtbares Minus vor den Einkünften des einen Hauses steht ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Sie müssen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2015 nur für jedes Haus die Anlage V „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen und jeweils für das einzelne Haus den Überschuss der Einkünfte über die Werbungskosten ermitteln.
Die Verlustverrechnung erfolgt dann automatisch durch das Finanzamt
im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Es ist kein gesondertes Formular auszufüllen.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück
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