Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Absetzbarkeit Notarkosten Wohnungskauf

Im Jahre 2009 wurde eine Wohnung zur Kapitalanlage mit Kaufvertrag vom 18.12.2009 (Tag der Beurkundung) und Grundschuldbestellung 18.12.2009 erworben. Die Beurkundung hat laut Auskunft des Notars noch in 2009 Rechtsgültigkeit.
Das Eigentum ging am 30.01.2010 über. Die Notarkosten für die Grundschuld und den Kaufvertrag wurden noch in 2009 beglichen, (die Notarkosten für die Verwaltereinverständis jedoch in 2010, Grunderwerbsteuer etc. ebenfalls in 2010). Die Wohnung wird nun, nach durchgeführter Renovierung und Ausstattung in 2010 vermietet.
(Eine Eigennutzung erfolgte zu keinem Zeitpunkt)
Wären die aufgelisteten Notarksoten 780 Euro inkl. MwSt für Kaufvertragsbeurkundung, 220 Euro inkl. MwSt für Grundschuld bestellung) in 2010 beglichen worden, würden sie, nach meinen Infos, zu den Anschaffungskosten zählen und wären bei Vermietung des Objektes mit der Afa für Gebäude abzuschreiben (richtig)?
Wie sieht es allerdings mit der Absetzberkeit für 2009 aus, da die genannten Notarkosten ja in 2009 beglichen wurden, der Eigentumsübergang erst Ende Januar 2010 erfolgte, (die Schlüssel wurden bereits im Dezember 2009 ausgehändigt), können diese geltend gemacht werden und wenn ja, wo und wie hoch sind Sie anzusetzen? (In 2009? in 2010? in beiden Jahren? unter welcher Position/Zeile? Bleiben die restlichen Anschaffungskosten/die Afa im Jahre 2009 außen vor und sind erst 2010 anzusetzen? Oder ist alles erst in 2010 anzusetzen?
Vielen Dank beretis jetzt für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße

Matthias Wander

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Abschreibung beginnt mit dem Tag des Übergangs der Nutzen und Lasten am 30.01.2010. Abgeschrieben werden alle zu den Anschaffungskosten des Gebäudes zählenden Aufwendungen, auch wenn diese bereits 2009 bezahlt wurden. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Kosten für den Notar für Kaufvertrag und Verwaltereinverständnis.

Die Kosten für die Grundschuldbestellung (Notar und Gerichtskosten) sind keine Anschaffungskosten des Gebäudes, da diese im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Diese Kosten können im Jahr der Zahlung (2009) in voller Höhe als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung (Zeile 37 "Geldbeschaffungskosten") abgezogen werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Matthias Wander