Absetzbarkeit Notarkosten Wohnungskauf
Im Jahre 2009 wurde eine Wohnung zur Kapitalanlage mit Kaufvertrag vom 18.12.2009 (Tag der Beurkundung) und Grundschuldbestellung 18.12.2009 erworben. Die Beurkundung hat laut Auskunft des Notars noch in 2009 Rechtsgültigkeit.
Das Eigentum ging am 30.01.2010 über. Die Notarkosten für die Grundschuld und den Kaufvertrag wurden noch in 2009 beglichen, (die Notarkosten für die Verwaltereinverständis jedoch in 2010, Grunderwerbsteuer etc. ebenfalls in 2010). Die Wohnung wird nun, nach durchgeführter Renovierung und Ausstattung in 2010 vermietet.
(Eine Eigennutzung erfolgte zu keinem Zeitpunkt)
Wären die aufgelisteten Notarksoten 780 Euro inkl. MwSt für Kaufvertragsbeurkundung, 220 Euro inkl. MwSt für Grundschuld bestellung) in 2010 beglichen worden, würden sie, nach meinen Infos, zu den Anschaffungskosten zählen und wären bei Vermietung des Objektes mit der Afa für Gebäude abzuschreiben (richtig)?
Wie sieht es allerdings mit der Absetzberkeit für 2009 aus, da die genannten Notarkosten ja in 2009 beglichen wurden, der Eigentumsübergang erst Ende Januar 2010 erfolgte, (die Schlüssel wurden bereits im Dezember 2009 ausgehändigt), können diese geltend gemacht werden und wenn ja, wo und wie hoch sind Sie anzusetzen? (In 2009? in 2010? in beiden Jahren? unter welcher Position/Zeile? Bleiben die restlichen Anschaffungskosten/die Afa im Jahre 2009 außen vor und sind erst 2010 anzusetzen? Oder ist alles erst in 2010 anzusetzen?
Vielen Dank beretis jetzt für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße