Warenbestandsübernahme - Einzelunternehmer in UG -
Februar 5, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich bin seit einigen Jahren als Einzelunternehmer(mit Kleinunternehmerregelung) im Handel speziell Online-Handel tätig. Nun bin ich gerade in der Gründung einer UG und möchte natürlich meine Ware miteinbringen. Die Einzelunternehmerschaft werde ich dann abmelden.
Nun meine Frage nach dem Wie?
Verkaufe ich meiner UG die Waren zum Einkaufspreis als Einzelunternehmer?
Ich habe sonst keine Güter oder Anlagen als Einzelunternehmer. Das heißt ich würde alles miteinbringen.
Wie löst man das am besten?
Viele Grüße und vielen Dank!
Guten Morgen,
grundsätzlich wäre auch eine Sacheinlage (Sachgründung) in die UG möglich. Hier kommt es aber in der Praxis häufiger zu Problemen bei der Bewertung bzw. dem Wertnachweis und damit zu einer Nichtanerkennung durch das zuständige Amtsgericht, bei dem die UG ins Handelsregister eingetragen werden soll. Daher würde ich empfehlen, wie von Ihnen schon angesprochen, die Waren durch das noch bestehende Einzelunternehmen zum Einkaufswert an die UG zu veräußern.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Ich weise darauf hin, dass dieses Forum eine steuerliche Beratung vor Ort nicht ersetzen kann. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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