Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Was genau zählt zu Sach- und Finanzaufwand

Guten Tag,
Ich bin freiberuflicher Musiker und Musiklehrer und wollte die Soforthilfe es Bundes beantragen.
Folgende Antwort kam vom Amt: „ Wir weisen darauf hin, dass der Liquiditätsengpass ausschließlich den betrieblichen Sach- und Finanzaufwand berücksichtigen darf“

Was genau ist der Sach- und Finanzaufwand für einen Musiker?
Kann ich da Fahrtkosten zur Musikschule (zu 0,3€ je km), Künstlersozialkasse Beitrag, Berufsunfahigkeitsverdicherung oder Rate für Auto geltend machen? Das zählt doch zu meinen Betriebsausgaben, oder?
Auch nutze ich einen Teil meiner Wohnung zum unterrichten, könnte man da auch einen Teil der Miete zu
Den Betriebsausgaben zählen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für Ihre ANfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworten möchte.

Grundsätzlich können nur betriebliche Aufwendungen geltend gemacht werden. Dazu gehören auch betriebliche Fahrten mit dem privaten Pkw, die dann mit 0,30 EUR/Km geltend gemacht werden können. Hier sollten aber sorgfältige Aufzeichnungen vorgenommen werden (Fahrtenbuch über die drei Monate), damit diese Fahrten auch später nachgewiesen werden können.

Beiträge zur KSK oder BU-Versicherung zählen nicht zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Die Kreditrate gehört nur dann zum Betrieb, wenn das Auto auch Betriebsvermögen ist. In dem Fall könnten Sie dann allerdings nicht pauschal 0,30/EUR KM geltend machen, weil dann ja die tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug (Tankquittungen, Versicherung, ABschreibung, Zinsen für das Darlehen, etc.) berücksichtigt werden.

Den Kostenanteil für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie ansetzen. Aber auch hier gilt, dass die anteiligen Kosten plausibel dargelegt werden müssen (Höhe und Anteil der Kosten).

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine Erstberatung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr als erste steuerliche Einschätzung gilt. Daher kann keine Haftung aus dieser Onlineberatung, auch im Hinblick auf den Honoraranteil, übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil