Zahlungsabwicklung ueber ein deutsches Konto fuer eine Bank in Puerto Rico
Mai 26, 2020 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe ein Unternehmen im Ausland mit Bankkonto bei einer Bank in Puerto Rico. Leider sind die Gebuehren im Zahlungsverkehr bei kleinen Betraegen extrem hoch, so dass ich eine hohe Anzahl von Buchungen vermeiden moechte.
Gibt es Bedenken, wenn ich meine Kunden zukuenftig auf ein Drittkonto in Deutschland (entweder mein Privatkonto oder das Firmenkonto einer deutschen Firma) ueberweisen lasse und dann anschliessend zur Bank nach Puerto Rico weiterleite, wenn sich ein groesserer Betrag angesammelt hat?
Die Firma in Deutschland koennte ggf. als "Dienstleister zur Zahlungsabwicklung" beaufragt werden und dafuer monatlich eine kleine Pauschale berechnen.
Was halten Sie von dieser Loesung?
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com. Zu dieser möchte ich gerne folgende Einschätzung geben, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass diese nicht als verbindlich angesehen werden kann. Dieses Forum kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen, insbesondere weil der Sachverhalt sich in der Praxis ggfs. im Detail anders darstellt.
Steuerlich betrachtet würde es sich bei der Zahlung auf ein Zwischenkonto aus meiner Sicht eigentlich nur um einen durchlaufenden Posten handeln, es sei denn es werden Gebühren für die Zwischenschaltung gezahlt. In dem Fall müssten die Gebühren als Einnahme in Deutschland besteuert werden.
Problematischer könnte es aus Bankensicht werden, weil ich nicht klar beurteilen kann, ob diese Transaktionen melderechtliche Konsequenzen haben (Geldwäsche etc.). Auch weiß ich nicht, ob ein Zahlungsintermediär eine spezielle Lizenz oder Zulassung der BaFin benötigt, um Zahlungen dauerhaft und regelmäßig zu empfangen und weiterzuleiten. Ich würde daher dazu raten, hier einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren oder direkt einmal bei der BaFin anzufragen.
Haben Sie schon geprüft, ob Sie nicht ggfs. andere Zahlungsabwickler einschalten könnten (z.B. paypal)?
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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