Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung in GBR
August 26, 2020 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
A möchte seine Immobilie in eine GBR als Gesamthandseigentum einbringen. B bringt de facto nichts (1,- EUR) in die GBR ein. Die Kapital- und Sacheinlagen sind fest und maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter an der Gewinnverteilung sowie für die Ausübung der Stimmrechte.
Fallen bei der Immobilienübertragung Grunderwerbsteuer an?
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Grundsätzlich ist der Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig, wie B nach Einlage am Grundstück beteiligt ist. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist B nur mit 1 Euro an der GbR beteiligt und A auch nach Einlage in das Gesamthandsvermögen quasi Alleineigentümer. Daher würde aufgrund der geringen Beteiligungsquote und der Gegenleistung (1 Euro) keine Grunderwerbsteuer anfallen. Sollte B zu mehr als 1 Euro beteiligt sein, aber nicht mehr dafür bezahlen müssen, läge hier insoweit eine Schenkung von A an B vor. Diese wäre aber nach § 3 Nr. 2 GrErwStG grunderwerbsteuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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