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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Staatliche Rente und Betriebsrente Welcher Netto betrag bleibt meiner Ehefrau und mir?

Hallo,

ich werde am 01.01.2024 mit 63 Jahren Lebensalter in Rente gehen. Meine Ehefrau ist Hausfrau ohne Einkommen. Meine Frage ist:
Welcher Netto-Geldbetrag nach allen Abzügen bleibt für uns beiden übrig zum Leben/ zum ausgeben?

Unsere Daten:
- Meine staatliche Rente: 2.341€ mtl.
- Meine Beriebsrente: 1.100€, mtl., nachgelagerte Besteuerung
- Wohnhaft in Bayern, Kirchensteuerpflichtig rk
- Finanzamt: Zusammenveranlagung meine Ehefrau und ich.
- In gesetzlicher Krankenversicherung versichert

Könnten sie mir mit einer nachvollziehbare Berechnung antworten? Ist sehr wichtig für uns, da wir entscheiden müssen, ob wir uns die vorgezogene Rente mit 63 Jahren leisten können oder nicht.

Vielen Dank im Voraus.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass es hier bei Ihnen um eine Berechnung für das Jahr 2024 geht. Hier können sich in der Zukunft andere Steuertarife ergeben, die zu einer anderen Berechnung führen würden. Daher kann ich keine Gewähr für eine 100%-ige Berechnung geben.

Wenn Sie im Jahr 2024 in Rente gehen, sind 84% der Rente steuerpflichtig (ca. 1.966 EUR mtl.) Die Betriebsrente wird nachgelagert voll besteuert, so dass Sie in etwa 36.800 EUR an Einkünften hätten. Nach Abzug der eigenen Krankenversicherungsbeiträge von etwa 3.000 EUR p.a. sowie sonstiger Sonderausgaben ergäbe sich in etwa ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 33.500 EUR. Bei einer Zusammenveranlagung würde sich nach heutigem Stand eine EInkommensteuer von etwa 3.000 EUR ergeben (zzgl. Kirchensteuer von etwa 270 EUR).

Ihnen bliebe also in etwa ein Nettoeinkommen von etwa 35.000 EUR p.a.

28.100 EUR Rente
13.200 EUR Betriebsrente
./. geschätzte Beiträge zur KV/PV 3.000 EUR
./. Steuern 3.300 EUR
= 35.000 EUR

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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