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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Frage zur Neustarthilfe

ich hätte eine Frage zur Neustarthilfe
Ich wüde die Neustarthilfe gerne für meinen Beherbergungsbetrieb beantragen.
60% meiner Eikünfte erziele ich aus den Beherbergungsbetrieb und. 40 % aus nicht selbstständiger Arbeit.
Somit wäre ich antragsberechtigt.
Der Antrag ist für mich soweit klar, nur beim Thema Reverenzumsatz bin ich mir unsicher .
Das hier der Netto Umsatz EÜR des Beherbergungsbetriebes und die Eikünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ,aus dem Jahr 2019 angegeben werden muß ist klar ,doch ich habe auch noch Umsätze aus dem Betrieb eine Blockheizkraftwerkes und einer PV Anlage für die eine eigene EÜR abegeben wird .
Muss ich die Umsätze daraus auch mit angeben ??

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Gemäß den FAQ´s zur Neustarthilfe ist diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Allerdings heißt es dort u.a.:

Für die Berechnung der Neustarthilfe werden freiberufliche sowie gewerbliche Umsätze (Betriebseinnahmen im Rahmen der Einkünfteermittlung nach §§ 15 und 18 EStG) berücksichtigt(...).

Das heißt im Umkehrschluss, dass auch Ihre Umsätze aus dem BHKW als auch aus der PV-Anlage angegeben werden müssen (sowohl bei Antragstellung = Referenzumsatz als auch in der Endabrechnung).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste Einschätzung ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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