Privat-Rechnung aus England als Betriebskosten geltend machen
Mai 30, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin freiberuflicher Einzelunternehmer (Komponist) und habe eine künstlerische Dienstleistung (Gitarren-Einspielung für eine Musik) von einem Studenten in England durchführen lassen. Der Student ist Privatmensch, kein Unternehmer. Nun geht es darum, wie ich seine Dienstleistung, für die er mir eine private Rechnung schreiben will, als Betriebskosten geltend machen kann. Reicht eine normale private Rechnung aus oder muss ich noch mehr dabei beachten, damit das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgabe anerkennt? Umsatzsteuer dürfte ja z.B. hier erst gar nicht entstehen.
Guten Tag,
grundsätzlich sollten Sie möglichst viele Nachweise (Emailverkehr, Kontaktdaten, Privatrechnung) vorlegen können, damit die Rechnung anerkannt wird. Dann sollte es kein Problem sein. Vielleicht bitten Sie ihn noch um eine Ausweiskopie.
In der Regel müssten Sie aber damit rechnen, dass das Finanzamt Umsatzsteuer aufgrund des Reverse Charge Verfahrens erhebt, wobei Sie diese Umsatzsteuer, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, in gleicher Höhe wieder abziehen könnten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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