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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Betribsaufgabe

Guten Tag,
zum 31.12.19 habe ich meinen Gewerbebetrieb (Handel mit Elektronikteilen) abgemeldet.
Im Januar 20 habe ich noch Restbestände der Waren an meine Kunden bei Ebay vekauft.
Wie ist mit den Erlösen für Januar 20 zu verfahren? Kann ich diese Erlösen zu den Betriebseinnahmen für Dezember 2019 hinzurechnen oder fallen diese Einnahmen in das Jahr 2020 ?
Herzliche Grüße
Manfred Ulrich

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Herr Ulrich,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aus Sicht der Ertragssteuern aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe erfassen Sie die Überführung der restlichen Warenbestände in das Privatvermögen mit dem gemeinen Wert (üblicher Marktpreis). Damit ist die Betriebsaufgabe steuerlich "erledigt".

Wenn Sie die Waren innerhalb eines Jahres veräußern, handelt es sich dann um private Veräußerungsgeschäfte, die mit Verkaufspreis abzüglich Entnahmewert abzüglich Werbungskosten des Verkaufs als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Es gibt eine Freigrenze von 600 €, wenn der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unterhalb dieser Freigrenze bleibt, sind die Einkünfte nicht steuerpflichiig.

Nach Ablauf eines Jahres sind die Verkäufe steuerfrei möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften des StBerG https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/

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