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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Vermögensverwaltende GmbH Unternehmensgegenstand

Guten Tag,
ich plane Anfang nächsten Jahres eine neue Firma (GmbH) zu gründen. Aktuell bin ich noch unsicher bezüglich des richtigen Unternehmensgegenstandes. Im Folgenden beschreibe ich den Zweck der Unternehmung und hoffe Sie können mir anhand dieser Informationen die offenen Fragen beantworten.

• Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH
• Meine bestehende UG wird an die GmbH überschrieben (GmbH wird Gesellschafter der UG). Ziel soll es sein, dass die UG Ihren Gewinn mit niedrigem Steuersatz (ca. 1,5%) in die GmbH transferieren kann.
• Die Vermögensverwaltende GmbH wird nicht operativ tätig (schreibt keine Rechnungen).
• In der Vermögensverwaltenden GmbH werden Aktien für die langfristige Anlage (Veräußerung mit ca. 1,5% Steuern) gekauft sowie kurzfristig mit Derivaten spekuliert.

Geplanter Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen und der Erwerb sowie die Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten.

Folgende Fragen habe ich zu dieser Thematik:
1: Ist dieser Unternehmensgegenstand ausreichend für den oben genannten Sachverhalt.
2: Ergeben sich aus dem Unternehmensgegenstand irgendwelche Fallstricke auf, welche geachtet werden, sollte?
3: Sollte der Unternehmensgegenstand aufgrund Ihrer Erfahrung noch erweitert werden?
4: Kann die angestrebte niedrige Besteuerung beim Transferieren von Unternehmensgewinnen sowie bei Veräußerung von langfristig gehalten Aktienbeteiligungen so erreicht werden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Zu 1.) Der Unternehmensgegenstand ist aus meiner Sicht ausreichend beschrieben. Ergänzungen müssen hier aus meiner Sicht nicht vorgenommen werden. Sollten später andere „Tätigkeiten“ dazu kommen, kann man dieses immer noch ergänzen.

Zu 2) Fallstricke kann ich hier nicht erkennen.

Zu 3) siehe 1)

Zu 4) Sofern die vvGmbH die Beteiligung an der UG hält, können die Ausschüttungen der UG zu 95% steuerfrei von der GmbH vereinnahmt werden. Da nur 5% der Ausschüttung besteuert werden, kann hier ein deutlicher Steuervorteil erreicht werden.

Auch die Veräußerungsgewinne von Aktien, ETF´s sind nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei (bis auf 5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben).

Laufende Erträge (Dividenden) wären allerdings nur dann steuerfrei, wenn die Beteiligungshöhe mind. 10% (Gewerbesteuer 15%) beträgt. Das wird in der Regel nicht der Fall sein.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient. Fehlende oder unvollständige Angaben können das rechtliche Ergebnis verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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