Freiberufler DE Wohnsitzt nicht EU Ausland
Juli 25, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin lebe allerdings in Südafrika. Nun habe ich ein Angebot erhalten via Homeoffice von Südafrika aus in Deutschland tätig zu werden und an die Firma, die mich beschäftigt Rechnungen zu schicken. Ich habe in DE noch ein Konto aber habe mich vor Jahren abgemeldet, da der Hauptwohnsitz in Südafrika liegt.
Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich in Deutschland arbeite als Freiberufler und Rechnungen stelle, die in Euro auf mein deutsches Bankkonto überwiesen werden.
Gibt es eine Verdienst - Obergrenze, wo muss ich das Einkommen versteuern? Kann ich mein deutsches Konto für das Gehalt nutzen? Danke und Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Solange Sie selbständig tätig werden und Sie keine Betriebsstätte o.ä. in Deutschland unterhalten, liegt das Besteuerungsrecht gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Südafrika.
Zur Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit können Sie in Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wenn Ihr Leistungsempfänger eine Unternehmer ist, ist die Umsatzsteuer von diesem gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren in Deutschland abzuführen, Sie rechnen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis "Reverse-Charge" ab.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften des StBerG https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
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