Versteuerung von Übernachtungskosten die der Arbeitgeber am Dienstort zahlt
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Wohnort ist Leipzig, mein Arbeitsplatz und Dienstsitz ist im 200 km entfernten Spremberg. Ca. 8 km vom Dienstsitz entfernt liegt eine Pension, die Übernachtung zahlt meine Firma. Als monatliche Versteuerung für die Kilometer meines Firmen Pkw werden die 8 km zur Pension angesetzt. Ich bin ca. 4 Arbeitstage am Dienstsitz. Meine Firma würde die Versteuerung der Übernachtung für mich übernehmen.
1. muss ich für die Pension aus steuerlicher Sicht einen Zweitwohnsitz anmelden?
2. was muss beachtet werden, damit das oben beschriebene Szenario für mich als Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis steuerlich keine Nachteile hat.
Vielen dank