Jahresteuergesetz 2022
September 5, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo
Meine Frau und Ich betreiben Landwirtschaft in Form einer GbR.
Wir haben im Jahre 2009 eine 29,9 KWP Solaranlage auf unserem Hausdach errichtet.
Dazu haben wir eine GbR Solarstrom gegründet und ein Gewerbe angemeldet.
Nun meine Frage.
Wirkt sich das Jahresteuergesetz 2022 auch auf unsere GbR aus ?Wenn ja was muß ich nun gegenüber dem Finanzamt tun.
Bisher habe ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung mit den Werten der Landw. GbR plus den Werten der Solar GbR abgegeben.
Hallo!
Da die Anlage die Größe von 30 kWp nicht überschreitet, fällt diese unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG. Der Gewinn ist daher nicht mehr zu besteuern, wobei auch Aufwendungen für die Anlage steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können (§ 3c EStG).
Für diese Anlage ist daher keine Gewinnermittlung (z.B. EÜR) mehr einzureichen und auch eine Gewinnfeststellung muss nicht mehr erfolgen. Gegenüber dem Finanzamt kann hier auf Nachfrage die Anlagegröße als Grund genannt werden.
Umsatzsteuerlich hingegen ändert sich nichts. Das heißt: dem Grunde nach bleiben die Einspeisevergütungen und der evtl. Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig. Sofern die Einnahmen der GbR im Jahr unter 22.000 EUR liegen, könnte die GbR die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG beantragen. Das dann aber aus praktischen Gründen erst ab 2024, da der Netzbetreiber die Vergütungen bereits mit Umsatzsteuer ausgestellt hat.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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