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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Rechnungssteller in Kanada Rechnung in Euro ausstellen

Um mir Währungsumrechnungen und Wechselkursschwankungen zu ersparen und die Umsatzsteuer-Berechnung zu vereinfachen, möchte ich meinen Lieferanten in Kanada bitten, mir seine Rechnung für eine Diensteistung in Euro bzw. EUR auszustellen.
Es handelt sich um eine sonstige Leistung (er hat für mich eine Musik in Kanada komponiert) und die Umsatzsteuer fällt entsprechend hier in Deutschland an.

Frage: Darf er als kanadischer Unternehmer seine Rechnung in Euro ausstellen und wäre es dann so, dass ich ihm den Rechnungsbetrag (4000 Euro) ganz normal in Euro überweise (auf seinem Konto landen dann kanadische Dollar) und ich führe hier wegen der Reverse Charge Regelung die Umsatzsteuer auf 4000 Euro ab und hole sie mir wieder?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

grundsätzlich darf er, zumindest nach dt. Recht, seine Rechnung in Euro schreiben. Dann hat er in dem Sinne das Problem, seinen Umsatz in Dollar umzurechnen und in Kanada zu deklarieren. Für Sie ist es aber kein Problem, wenn die Rechnung auf Euro lautet und Sie entsprechend in Euro überweisen.

Da Sie ja beide Unternehmer sind, führen Sie für diese Leistung im Reverse Charge Verfahren die Umsatzsteuer in Deutschland ab bzw. melden diese an. Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich die Umsatzsteuer im gleichen Zug als Vorsteuer wieder anrechnen lassen. Insofern würde sich dann keine Zahllast daraus für Sie ergeben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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