Bitcoins im Auftrag verkauft_offizielle Entlohnung
Juni 3, 2018 | 60,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Schwiegermutter hat als nicht befreite Vorerbin Bitcoins geerbt. Ich habe diese in ihrem Auftrag, in ihrem Namen und für ihre Rechnung verkauft.
Sie möchte mich gerne hierfür bezahlen. Dafür soll ich ihr eine Rechnung erstellen.
1. Wie kann ich als Nicht-Selbständige eine Rechnung erstellen? Da der Verkauf bereits abgeschlossen ist, kann ja kein Gewerbe mehr angemeldet werden.
2. Wie wäre die Basis der Kostenrechnung, Stundensätze oder Provision in Prozent nach Umsatz?
Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Durch den einmaligen Verkauf für Ihre Schwiegermutter entstehen im Regelfall keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Dies trifft hier offensichtlich nicht zu, insbesondere wenn die Beträge gering sind.
Wenn es doch ein gewerblicher Umsatz sein sollte, reicht es, wenn Sie diesen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben (Anlage G). Wenn sonst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, bleiben bis 410 € steuerfrei.
Sie können somit einfach eine Rechnung an Ihre Schwiegermutter stellen. Es bestehen keine besonderen Formvorschriften.
Die Höhe und die Berechnungsbasis können Sie frei vereinbaren, in Prozent, nach Stunden oder pauschal.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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