Doppelte Haushaltsfuehrung - UK und Deutschland
April 3, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Hallo,
Ich habe eine Frage zur doppelten Haushaltsfuehrung UK - Deutschland.
Meine Freunding ist in Deutschland fest angestellt und hat dort auch eine Wohnung. Beruflich ist sie sehr flexible und reist auch sehr viel. Ich selber lebe in London.
Unser Plan ist jetzt dass sie nach London zieht und wir uns eine Wohnung zusammen nehmen. Beruflich wird sich fuer sie nichs aendern (bleibt in Deutschland angestellt) als dass sie oefter aus London home office machen wird und dann evt 2-3 mal im Monat nach Deutschland ins Buero fliegt.
Nun waere unsere Frage wie man das steuerlich handhaben koennte bzgl doppelter Haushaltsfuehrung.
Kann man die Kosten der Wohnung in Deutschland sowie die Fluege steuerlich absetzten?
Welche Beweise muesste man der Steuerbehoerde vorlegen?
Gibt es eine Regel wieviele Tage man sich in Deutschland aufhalten muss?
Auch wenn sie kein Einkommen in den UK hat, muesste Sie etwas in den UK vorlegen?
Vielen Dank im Vorraus
Sehr geehrter Fragesteller,
in der von Ihnen beschriebenen Konstellation - Ihre Freundin behält die Wohnung in Deutschland und bezieht mit Ihnen gemeinsam eine Wohnung in London- liegt steuerlich keine doppelte Haushaltsführung vor, weil die Begründung des doppelten (also des 2.) Haushalts in London nicht beruflich veranlasst ist. Sie können diesbezüglich also keine Kosten für die Wohnung und Flüge geltend machen. Ggf. wären die konkreten Flüge zu den Terminen als Reisekosten zu erfassen. Man müsste dann erst einmal noch festlegen, wo die "erste Tätigkeitsstätte" liegt.
Ihr Sachverhalt wirft hingegen einige andere Fragen im Bereich des Doppelbesteuerungsrechts auf, die aber leider nicht von der Höhe Ihres Einsatz gedeckt sind. Es wäre genauer zu untersuchen:
- Wird Ihre Freundin in UK überhaupt "steuerpflichtig" nach britischem Recht (resident)?
- Prüfung der Ansässigkeit in DE oder GB?
- Ggf. müsste das Gehalt Ihrer Freundin aufgeteilt werden nach den Tagen, die sie in DE tätig ist und im Home-Office in UK, was zu einer Aufteilung von Besteuerungsrechten führen würde
- Falls das Gehalt weiterhin auf ein deutsches Konto gezahlt wird, könnte wiederum die sog. "remittance-base-Klausel" einschlägig sein, d.h. GB würde evt. gar nicht besteuern, so dass DE doch wieder das Gehalt voll besteuert.
Diese Fragen sollten Sie eher klären lassen - die doppelte Haushaltsführung ist jedenfalls nicht relevant.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick geben!
Mit freundlichen Grüßen
StB Patrick Färber
post@richtig-gegensteuern.de
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