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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Wie setze ich ein Leasingfahrzeug am besten ab

Guten Tag
Ich habe ein Gewerbe und darüber läuft mein Leasing PKW.
Der betriebliche Nutzungsanteil liegt bei etwa 40%. Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt.

Nun stehe ich vor der Frage wie ich das Auto absetzen soll und ob ich es ins Betriebsvermögen aufnehme.
Entweder ich führe ein Fahrtenbuch und ermittle genau den Prozentsatz. Wie verfahre ich dann mit den Kosten für das Auto. Ich setze alle Kosten voll ab und für die private Nutzung zahle ich an mein Unternehmen? Wie läuft das in der Praxis ab? Muss ich dafür eine Rechnung ausstellen? Zahle ich hierfür Umsatzsteuer? Und teile ich wirklich ALLE Kosten prozentual auf oder zahle ich nur eine Kilometerpauschale?

Die zweite Variante wäre das Auto im Privatvermögen zu lassen. ( Geht das, wenn ich das Auto betrieblich geleased habe?) Dann zahle setze ich für jeden Kilometer eine Pauschale als Betriebskosten ab und alle angefallenen Kosten zahle ich ganz normal pirvat? Verstehe ich das richtig?

Was ist die günstigere Variante für mich? Ich fahre 10000 kilometer im Jahr. Die Rate kostet 135,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer.. Es gab keine Anzahlung.

Vielen Dank für die Hilfe

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Da Sie den Wagen über Ihr Gewerbe geleast haben, ist er automatisch Betriebsvermögen. Eine Zuordnungsmöglichkeit zum Privatvermögen besteht nicht mehr.

Steuerlich ist die Behandlung zunächst sehr einfach:

Im Rahmen Ihres Gewerbes setzen Sie alle Kosten des KFz ab und ziehen auch die Vorsteuer.

Den privaten Nutzungsanteil müssen Sie allerdings als Nutzungsentnahme versteuern. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Sie versteuern pauschal 1% des Listenpreises und 0,03% je km für die Fahrten zu Ihrem Gewerbe (sofern solche Fahrten anfallen).
2. Sie führen ein detailliertes Fahrtenbuch und versteuern den jeweiligen privaten Nutzungsanteil. Dazu ermitteln Sie die gefahrenen Kilometer pro Jahr und berechnen den Anteil der Privatfahrten daran. Diesen Prozentsatz wenden Sie auf Ihre Gesamtkosten an und wissen somit, was Sie versteuern müssen.

Was für Sie günstiger ist, kann ich nicht ohne sehr detaillierte Berechnungen beantworten. Grundsätzlich sollten Sie daher zunächst die pauschale Versteuerung wählen und nebenbei ein Fahrtenbuch führen. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie dann am Jahresende ermitteln, was für Sie günstiger ist und entweder die pauschale Versteuerung bestehen lassen oder mittels Fahrtenbuch nachweisen, dass weniger anfällt. Bitte beachten Sie die sehr hohen Anforderungen, die die Finanzämter an ein Fahrtenbuch stellen.

Vergessen Sie bitte auch nicht, dass die Beträge der Nutzungsentnahmen auch mit 19% der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

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Oliver Burchardt