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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Gewerbeumzug in eine andere Stadt

Guten Tag !
Ich habe vor 3 Jahren ein Geschäft eröffnet, das schlecht läuft. Da der Mietvertrag gerade ausläuft, habe ich ein anderes Ladengeschäft gesucht und gefunden, allerdings in einer anderen Stadt. Es ist noch viel Ware vorhanden, da es schlecht lief und ich die letzten Monate geschlossen hatte. Ich will die vorhandene Ware ins neue Geschäft mitnehmen und dort verkaufen. Das Gewerbe verändert sich nicht, nur die Örtlichkeit. Ich bin Einzelunternehmer, keine GmbH, GbR o. ä.. Da ich in Italien eingekauft habe, bekam ich eine VAT-Nummer. Meine Privatadresse und mein Geschäftskonto bleiben am alten Ort bestehen.

Stellt das finanz- und/oder steuertechnisch ein Problem dar ?
Worauf muß ich achten ?

Danke und Grüße
Frau Anonym

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Bei Verlegung in eine andere Gemeinde ist eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde erforderlich.

Die Gewerbebehörde hat unter anderem folgende Stellen zu verständigen:

Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Statistisches Landesamt, Ordnungsamt sowie das Hauptzollamt.

Eine gesonderte Anzeige bei der Finanzbehörde ist demzufolge nicht erforderlich. Sie erhalten vom Finanzamt der neuen Gemeinde automatisch einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung und nach Einreichung des Fragebogens eine neue Steuernummer.

Ansonsten kann das Geschäft so weitergeführt werden wie am alten Standort.



Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges