geschäftsführer wohnung
Juli 31, 2019 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
wenn ich eine gmbh habe und dort zu 50% anteil auch der geschäftsführende gesellschafter bin, und ich meinem kollegen über die gmbh eine wohnung als geschäftsführer ´geben´ will, die die gmbh zahlt, ist das steuerlich erlaubt? und wie verhält sich dieser sachverhalt einkommenssteuermässig?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Überlassung der Wohnung wäre als Arbeitslohn (Sachbezug) zu bewerten und würde somit zu steuerpflichtigen Einkommen beim Empfänger führen.
Falls die Wohnungsüberlassung nicht über den Lohn abgerechnet wird, würde es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln, die in der GmbH als Gewinnausschüttung und beim Empfänger in einer Einkunfstart zu besteuern wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG, einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
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