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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Verkaufspreis unter Einkaufspreis

Guten Tag,

ich bin Arbeitnehmer und betreibe als Nebengewerbe eine EDV Firma. Da ich im laufenden Jahr mit einem Kunden sehr gute Geschäfte gemacht habe, würde ich diesem Kunden gern mehrere Produkte (z.B. als Treueaktion) für 399,- EUR netto verkaufen, für die ich im Einkauf 550,- EUR netto bezahlt habe.
Ist dies steuerrechtlich zulässig, da der Verkaufspreis deutlich unter dem Einkaufspreis liegt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Aus steuerlicher Sicht bestehen gegen Ihr Vorhaben keine Bedenken, wenn Sie als Einzelunternehmer so verfahren.

Sie haben steuerlich aus diesem aus diesem einzelnen Geschäftsvorgang dann einen Verlust, dafür aber in den anderen Geschäften mit dem selben Kunden, Gewinne erzielt.

Sie ermitteln das Jahresergebnis nach § 4 Absatz 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der sich ergebende Saldo ist entweder ein Gewinn oder ein Verlust, der dann im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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