Verkaufspreis unter Einkaufspreis
November 25, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Guten Tag,
ich bin Arbeitnehmer und betreibe als Nebengewerbe eine EDV Firma. Da ich im laufenden Jahr mit einem Kunden sehr gute Geschäfte gemacht habe, würde ich diesem Kunden gern mehrere Produkte (z.B. als Treueaktion) für 399,- EUR netto verkaufen, für die ich im Einkauf 550,- EUR netto bezahlt habe.
Ist dies steuerrechtlich zulässig, da der Verkaufspreis deutlich unter dem Einkaufspreis liegt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Aus steuerlicher Sicht bestehen gegen Ihr Vorhaben keine Bedenken, wenn Sie als Einzelunternehmer so verfahren.
Sie haben steuerlich aus diesem aus diesem einzelnen Geschäftsvorgang dann einen Verlust, dafür aber in den anderen Geschäften mit dem selben Kunden, Gewinne erzielt.
Sie ermitteln das Jahresergebnis nach § 4 Absatz 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der sich ergebende Saldo ist entweder ein Gewinn oder ein Verlust, der dann im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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