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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Steuer auf Ablaufleistung Direktversicherung 40b Teilweise aus privaten Beiträgen

Guten Tag, ich habe eine Direktversicherung nach §40b bis 2016 pauschal versteuert ( Abschluß vor 2005 ) Seit diesem Zeitpunkt ( nach Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft vom Arbeitgeber auf mich ) bezahle ich die Beiträge als Erwerbsminderungsrentner aus Renternbezügen. Die Beiträge gebe ich bei der Steuererklärung an.
Sind die Leistungen aus diesem Vertrag komplett , ( sowohl eine Kapital- als auch Rentenleistung) steuerbefreit oder muß der nicht als Direktversicherungsbeitrag bezahlte Anteil der Gesamtablaufleistung ( Kapital + Rente ) - sofern die Versicherung das ausweisen kann - versteuert werden, und falls ja gem. welchem § des EStG ?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bzw. Weiterzahlung aus versteuerten Einkommen, führt dazu, dass die Einmalauszahlung steuerfrei ausfällt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.).

Die Rentenzahlungen unterliegen allerdings dem Ertragsanteil nach § 22 EStG. Das gilt sowohl für den Teil, für den die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG gewählt wurde, als auch auf den Teil, der aus versteuertem Einkommen geleistet wurde. Hintergrund ist hier, dass unterstellt wird, dass sich aus dem Kapitalstamm dann laufende Erträge ergeben, die bei Rentenzahlungen dann versteuert werden. Eine volle Besteuerung würde nur dann erfolgen, wenn die Beiträge in der Ansparphase komplett steuerbefreit gewesen wären.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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